Assoziationen mit dem Wort «Grundherr»

Wiktionary

GRUNDHERR, Substantiv. Historisch, im Mittelalter bis etwa zur Revolution von 1848/49: Grundbesitzer mit weitreichenden Verwaltungs- und Gerichts-, und Polizeifunktionen
GRUNDHERR, Substantiv. Umgangssprachlich: Person, die Grundbesitz hat

Weise Worte

Unermeßlichen Einfluß auf die ganze menschliche Entwicklung eines Volkes hat die Beschaffenheit seiner Sprache, der Sprache, welche den Einzelnen bis in die geheimste Tiefe seines Gemüts bei Denken und Wollen begleitet und beschränkt oder beflügelt.
Johann Gottlieb Fichte