Assoziationen mit dem Wort «Grundherr»

Wiktionary

GRUNDHERR, Substantiv. Historisch, im Mittelalter bis etwa zur Revolution von 1848/49: Grundbesitzer mit weitreichenden Verwaltungs- und Gerichts-, und Polizeifunktionen
GRUNDHERR, Substantiv. Umgangssprachlich: Person, die Grundbesitz hat

Weise Worte

Die wahre Heimat ist eigentlich die Sprache. Sie bestimmt die Sehnsucht danach, und die Entfremdung vom Heimischen geht immer durch die Sprache am schnellsten und leichtesten, wenn auch am leisesten vor sich.
Wilhelm von Humboldt