Assoziationen mit dem Wort «Grundherr»

Wiktionary

GRUNDHERR, Substantiv. Historisch, im Mittelalter bis etwa zur Revolution von 1848/49: Grundbesitzer mit weitreichenden Verwaltungs- und Gerichts-, und Polizeifunktionen
GRUNDHERR, Substantiv. Umgangssprachlich: Person, die Grundbesitz hat

Weise Worte

Vom Worte werden die Völker länger als vom Gedanken regiert; das Wort wohnt auf der leichten Zunge fester, als dessen Sinn im Gehirn; denn es bleibt, mit demselben Tone Köpfe zusammenrufend und an einander heftend, und Zeiten durchziehend, in lebendiger Wirkung zurück, indes der ewig wechselhafte Gedanke ohne Zeichen umfliegt, und sich sein Wort erst sucht.
Jean Paul