Assoziationen mit dem Wort «Grundherr»

Wiktionary

GRUNDHERR, Substantiv. Historisch, im Mittelalter bis etwa zur Revolution von 1848/49: Grundbesitzer mit weitreichenden Verwaltungs- und Gerichts-, und Polizeifunktionen
GRUNDHERR, Substantiv. Umgangssprachlich: Person, die Grundbesitz hat

Weise Worte

Wie unbeschreiblich und dem Worte entzogen auch die Eigenheit jeder Sprache sei: nebeneinandergestellt, schwesterlich, und jede schön und reich in organischer Mannigfaltigkeit, scheiden sie sich deutlich; und man vergreift sich an der Fülle der Welt und ihrem Gestaltenreichtum, wenn man sie einander anähnelt.
Arnold Zweig