Assoziationen mit dem Wort «Rechtsbuch»
Substantiv
Adjektiv
Adverb
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Wiktionary
RECHTSBUCH, Substantiv. Rechtsbücher werden definiert als „Privatarbeiten, die ein größeres Rechtsgebiet (Landrecht, Lehenrecht, Stadtrecht) möglichst umfassend wiederzugeben (zu »spiegeln«) suchen“
Weise Worte
Verwendet nie ein neues Wort, sofern es nicht
drei Eigenschaften besitzt: Es muß notwendig,
es muß verständlich und es muß wohlklingend sein.