Assoziationen mit dem Wort «Rechtsbuch»

Wiktionary

RECHTSBUCH, Substantiv. Rechtsbücher werden definiert als „Privatarbeiten, die ein größeres Rechtsgebiet (Landrecht, Lehenrecht, Stadtrecht) möglichst umfassend wiederzugeben (zu »spiegeln«) suchen“

Weise Worte

Der Mensch ist Mensch nur durch die Sprache.
Johann Gottfried Herder