Assoziationen mit dem Wort «Rechtsbuch»

Wiktionary

RECHTSBUCH, Substantiv. Rechtsbücher werden definiert als „Privatarbeiten, die ein größeres Rechtsgebiet (Landrecht, Lehenrecht, Stadtrecht) möglichst umfassend wiederzugeben (zu »spiegeln«) suchen“

Weise Worte

Verwendet nie ein neues Wort, sofern es nicht drei Eigenschaften besitzt: Es muß notwendig, es muß verständlich und es muß wohlklingend sein.
Francois-Marie Voltaire