Assoziationen mit dem Wort «Erbschein»

Wiktionary

ERBSCHEIN, Substantiv. Ein Zeugnis des Nachlassgerichts für den Erben, das auf dessen Antrag hin die erbrechtlichen Verhältnisse bekundet

Weise Worte

Der Irrtum wiederholt sich immerfort in der Tat. Deswegen muß man das Wahre unermüdlich in Worten wiederholen.
Johann Wolfgang von Goethe