Assoziationen mit dem Wort «Erbschein»
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Wiktionary
ERBSCHEIN, Substantiv. Ein Zeugnis des Nachlassgerichts für den Erben, das auf dessen Antrag hin die erbrechtlichen Verhältnisse bekundet
Weise Worte
Der Irrtum wiederholt sich immerfort in der Tat.
Deswegen muß man das Wahre unermüdlich in Worten wiederholen.