Assoziationen mit dem Wort «Pflichtteil»
Substantiv
Adjektiv
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Wiktionary
PFLICHTTEIL, Substantiv. Deutsches Zivilrecht: Teil der Erbschaft in Höhe der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils, den ein Abkömmling des Erblassers verlangen kann, wenn er durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen ist (§ 2303 I BGB)
Weise Worte
Verwendet nie ein neues Wort, sofern es nicht
drei Eigenschaften besitzt: Es muß notwendig,
es muß verständlich und es muß wohlklingend sein.