Assoziationen mit dem Wort «Pflichtteil»

Wiktionary

PFLICHTTEIL, Substantiv. Deutsches Zivilrecht: Teil der Erbschaft in Höhe der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils, den ein Abkömmling des Erblassers verlangen kann, wenn er durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen ist (§   2303 I BGB)

Weise Worte

Verwendet nie ein neues Wort, sofern es nicht drei Eigenschaften besitzt: Es muß notwendig, es muß verständlich und es muß wohlklingend sein.
Francois-Marie Voltaire