Assoziationen mit dem Wort «Pflichtteil»

Wiktionary

PFLICHTTEIL, Substantiv. Deutsches Zivilrecht: Teil der Erbschaft in Höhe der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils, den ein Abkömmling des Erblassers verlangen kann, wenn er durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen ist (§   2303 I BGB)

Weise Worte

Unermeßlichen Einfluß auf die ganze menschliche Entwicklung eines Volkes hat die Beschaffenheit seiner Sprache, der Sprache, welche den Einzelnen bis in die geheimste Tiefe seines Gemüts bei Denken und Wollen begleitet und beschränkt oder beflügelt.
Johann Gottlieb Fichte