Assoziationen mit dem Wort «Eigentumsklage»

Substantiv

1

Wiktionary

EIGENTUMSKLAGE, Substantiv. Österreichische Rechtssprache: Klage des nichtbesitzenden Eigentümers gegen den besitzenden Nichteigentümer auf Vindikation der streitgegenständlichen Sache

Weise Worte

Wenn die Worte nicht stimmen, dann ist das, was gesagt wird, nicht das Gemeinte. Wenn das, was gesagt wird, nicht das Gemeinte ist, dann sind auch die Taten nicht in Ordnung. Sind die Taten nicht in Ordnung, so verderben die Sitten. Verderben die Sitten, so wird die Justiz überfordert. Wird die Justiz überfordert, so weiß das Volk nicht, wohin es sich wenden soll. Deshalb achte man darauf, daß die Worte stimmen. Das ist das Wichtigste von allem.
Konfuzius